FAQs – HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Sie beschäftigen sich das erste Mal mit der Bewertung von Immobilien und haben vorab noch Fragen? Im Folgenden haben wir für Sie die am häufigsten gestellten Fragen niedergeschrieben. Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, steht Ihnen das Team von Immobilien-Cluster gerne zur Verfügung. 

WOFÜR WIRD EINE IMMOBILIENBEWERTUNG BENÖTIGT?

Eine Immobilienbewertung macht immer dann Sinn, wenn Sie eine neutrale, fachlich fundierte Meinung zu dem Verkehrswert einer Immobilie haben möchten. Der Zweck einer Immobilienbewertung variiert von einer einfachen Preiseinschätzung bis hin zu gerichtlichen Gutachten.

WAS SIND DIE GRENZEN EINES VERKEHRSWERTGUTACHTENS?

Ein Verkehrswertgutachten umfasst keine tiefer gehende bauliche Prüfung der Gebäudesubstanz oder gar eine preisliche Einschätzung zur Behebung von Baumängeln. Ziel eines Verkehrsgutachtens ist, den Zustand der Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt zu quantifizieren und darzulegen, warum dieser Verkehrswert festgelegt wurde.

WAS UMFASST EINE IMMOBILIENBEWERTUNG?

Ein Kurzgutachten umfasst eine reine preisliche Einschätzung der Immobilie anhand von Eckdaten und ersichtlichem Zustand ohne genauere Prüfung der Unterlagen. Ein richtiges Verkehrswertgutachten erstreckt sich über die Unterlagenprüfung und über rechtlich schwierige Sachverhalte sowie eine umfassende Einschätzung des Gebäudezustands. Dieses Verkehrswertgutachten wird Ihnen im Anschluss schriftlich in ausführlicher Form zur Verfügung gestellt. Ein gerichtliches Gutachten erfüllt die Voraussetzungen, um vor Gericht Bestand zu haben, sodass dieses Bestandteil des gerichtlichen Urteils ist.

WORAN ERKENNT MAN EINEN SERIÖSEN GUTACHTER?

Entscheidend für einen seriösen Gutachter sind dessen Erfahrung, Fachwissen und Verbindlichkeit. Ein Qualitätsmerkmal ist eine anerkannte Qualifizierung wie beispielsweise eine Zertifizierung. Wenn darüber hinaus der Gutachter bei Gerichten anerkannt ist, ist das ein weiteres Qualitätsmerkmal für die Arbeit des Gutachters. Verbindlichkeit erkennen Sie daran, dass der Gutachter klar kommunizieren kann, was er leisten kann und was nicht. Es ist als ein Qualitätssiegel zu verstehen, wenn Gutachter sagen, dass gewisse Herausforderungen ihren Kompetenzbereich übersteigen. Erfahrene Gutachter können auf ein Netzwerk anderer Gutachter zurückgreifen, um so auch herausfordernde Gutachten zu erstellen.

WAS KOSTET EIN GUTACHTEN?

Üblicherweise orientieren sich die Honorare für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens an  der Gebührentabelle des „Bundesverbandes bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger“. Je nach Einfachheit oder Schwierigkeit können die Honorare nach oben oder unten abweichen. Gerne unterbreite ich Ihnen einen unverbindlichen, kostenlosen Kostenvoranschlag.

WIE LÄUFT EINE GUTACHTENERSTELLUNG AB?

  • Zuerst erfolgt die schriftliche Festlegung des Gutachten-Auftrags (Definition der erforderlichen Tätigkeit, Festlegung des Fertigstellungstermins, Kosten, usw.)
  • Anschließend wird ein Besichtigungstermin des Bewertungsobjekts vereinbart und durchgeführt
  • Sollten nicht alle erforderlichen Unterlagen für die Gutachten-Erstellung vorliegen, werden die fehlenden Unterlagen entweder vom Sachverständigen (mit einer Vollmacht des Auftraggebers) oder vom Auftraggeber selbst besorgt.
  • Sobald alle Unterlagen vorliegen, erfolgt die schriftliche Ausarbeitung des Gutachtens
  • Nach der Fertigstellung des Gutachtens, erhält der Auftraggeber das Gutachten mit den zur Verfügung gestellten Unterlagen
  • Zum Schluss erfolgt die Rechnungsstellung

WELCHE UNTERLAGEN WERDEN FÜR EINE WERTERMITTLUNG BENÖTIGT?

  • (möglichst) aktueller Grundbuchauszug (Grundbuchamt)
  • Baupläne mit Grundrissen, Schnitten
  • Baubeschreibung und Flächenberechnungen
  • Modernisierungen der letzten 20 Jahre
  • Bei Eigentumswohnungen oder Teileigentum: Aufteilungsplan, Teilungserklärung, Rücklagen-Aufstellung, Wirtschaftsplan
  • Mietverträge (falls vorhanden)
  • Einsicht oder Kopien zum Baugesuch erhalten Sie beim örtlichen Bauamt
  • Grundbuchauszüge werden beim örtlichen Grundbuchamt/Notariat ausgestellt

WAS BEINHALTET EIN VERKEHRSWERTGUTACHTEN?

  • Angaben über das Grundstück (Eigentümer, Grundbuchangaben, etc.)
  • Angaben zu den herangezogenen Unterlagen, Stichtagsangabe, Erläuterungen zur Ortsbesichtigung
  • Lage-, Grundstücks- und Gebäudebeschreibung
  • Erläuterung und Berechnung des Bodenwerts des Grundstücks
  • Erläuterung zu den verwendeten Wertermittlungsverfahren
  • Erläuterung der Verfahren und dessen Fachbegriffe
  • Erläuterung der einzelnen Wertansätze
  • Berechnungen der Verfahren
  • Begründung und Würdigung der Ergebnisse
  • Herangezogene Literatur, Gesetze und Anlagen
  • Ein Verkehrswertgutachten umfasst im Durchschnitt ca. 40 Seiten inkl.
    Anlagen und muss einem bestimmten Mindeststandard gerecht werden. Außerdem beinhaltet ein Gutachten auch Aussagen über die Einstufung des Standards, nachhaltig erzielbare – ortsübliche Mietzinsen (soweit das Ertragswertverfahren zur Anwendung kommt), Eintragungen im Baulastenverzeichnis, Schadens- und Mängelauflistungen (keine Schadensanalyse), sowie evtl. Kosten der Freilegung eines Grundstücks, ggf. Nutzungsalternativen der Immobilie, usw.

WIE LANGE DAUERT DIE ERSTELLUNG EINES GUTACHTENS?

Nach der Durchführung des Besichtigungstermins kann, vorausgesetzt, die erforderlichen Unterlagen (Grundbuchauszug, Baupläne,etc.) liegen vor, die schriftliche Ausarbeitung erfolgen. Diese dauert für bspw. ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung in der Regel ca. 1-2 Wochen ab Besichtigung.