Ein Geben und Nehmen mit Gewinn

Wir honorieren Ihre Empfehlungen!

Unser Angebot

Scheidung, Erbschaft oder ein Umzug  Gründe für einen potenziellen Immobilienverkauf gibt es viele!  Die Kunst als Immobilienmakler ist es mit den Immobilieneigentümern in Kontakt zu stehen, wenn diese die Dienstleistungen eines Immobilienmaklers brauchen. Hier nehmen wir Ihre Hilfe gerne in Anspruch und honorieren diese entsprechend! Für jede Kontaktempfehlung zu einem Immobilienverkäufer erhalten Sie im Erfolgsfall 10 % auf die von uns erzielte Provision. 

Tippgeber-Provision?!

Tippgeber sind Personen, die von einem potenziellen Immobilienverkauf wissen und uns diese Information zur Verfügung stellen, um damit Umsatz zu generieren. Wenn Sie von einem anstehenden Immobilienverkauf wissen, dann teilen Sie uns diese Information unbedingt mit! Dann als Tippgeber können Sie bares Geld verdienen.

Uns reichen schon die Kontaktdaten oder eine Anschrift der Immobilie und alles Weitere erledigen wir für Sie – auch die Auszahlung der Tippgeber-Provision und das sogar unaufgefordert.

Eine Erfolgsgeschichte

Empfehlung zum Verkauf einer Eigentumswohnung in Stuttgart

Innerhalb von nur 2 Wochen war ein Käufer aus dem Fundus unserer vorgemerkten Kunden gefunden, der sich jetzt über eine sehr gut geschnittene 3-Zimmer-Wohnung mit einem ausgesprochen freundlichen Mieter freut, der sehr pfleglich mit der Immobilie umgeht.

Die Verkäuferin freut sich jetzt über einen guten finanziellen Puffer, den Sie sicherlich gut gebrauchen kann, da sich die Eigentümerin in rund 2 Monaten über Nachwuchs freut.

Happy ist auch der Mieter, der jetzt künftig die Kommunikation mit dem neuen Eigentümer in Spanisch, seiner Muttersprache, führen kann, da der neue Eigentümer fließend Spanisch spricht.

Ebenfalls freuen darf sich der Tippgeber, der uns den Kontakt zur Verkäuferin hergestellt hat und dafür eine Tippgeberprovision von 20 % auf unsere Provision erhält.

Voraussetzungen

Gerne bezahlen wir Ihnen eine Tippgeber-Provision, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Der empfohlene Kontakt zum Immobilieneigentümer war uns bis dahin noch nicht bekannt.
  • Die Immobilie ist bis dahin noch öffentlich in den Verkauf gebracht worden.
  • Der empfohlene Kontakt hat uns ein Alleinvermarktungsrecht seiner Immobilie vertraglich eingeräumt.
  • Die Immobilie ist erfolgreich über unser Maklerbüro verkauft worden.

Ihre Schritte zur Tippgeber-Provision

1. Schritt

Kontaktdaten vom Immobilien-Eigentümer ermitteln.

2. Schritt

Kontaktdaten an uns weiterleiten.

3. Schritt

Tippgeber-Provision erhalten.